Impressum / AGB

IMPRESSUM / Allgemeine Geschäftsbedingungen der

MAL Electronics GmbH
Geschäftsführer: Alexander Lehr
Ziegelhausener Str. 2
68775 Ketsch

Tel.: +49 (0) 6202 - 1267 000
Fax.: +49 (0) 6202 – 1267 001
e-mail: info@mal-electronics.com

Amtsgericht Mannheim HRB 701183
Ust-Ident-Nummer: DE 250874450
WEEE-Reg. Nr DE29042058

Informationen zur Online-Streitbeilegung (OS) gemäß Art. 14 Abs. 1 der EU Verordnung Nr. 524/2013 (ODR-Verordnung):
Die Europäische-Kommission stellt eine benutzerfreundliche Internetplattform zur Online-Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten, die sich aus dem online Verkauf von Waren oder der online Erbringung von Dienstleistungen ergeben (sog. „OS-Plattform“) bereit. Die OS-Plattform ist unter folgendem Link erreichbar:

http://ec.europa.eu/consumers/odr.

§ 1 Anwendungsbereich

1. Wir bieten unsere Waren und Leistungen aufgrund dieser Geschäftsbedingungen an. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt der Bestellung gültige und einbezogene Fassung.
2. Diesen Geschäftsbedingungen entgegenstehende oder von diesen abweichende Geschäftsbedingungen erkennen wir nicht an und diesen wird ausdrücklich widersprochen, es sei denn, wir hätten diesen Bedingungen ausdrücklich zugestimmt.
3. Soweit sich diese Geschäftsbeziehungen auf Unternehmer beziehen, gilt dies nur gegenüber natürlichen oder juristischen Personen oder rechtsfähigen Gesellschaften des öffentlichen
Rechts sowie öffentlich rechtlichem Sondervermögen, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

§ 2 Vertragspartner, Sprache

1. Ihr Vertragspartner ist die Firma MAL Electronics GmbH, Ziegelhausener Str. 2, 68775 Ketsch.
2. Verträge über das Internet lassen sich zur Zeit mit uns nur in deutscher Sprache schließen.

§ 3 Vertragsschluss

1. Die im Internet und in sonstigen Verkaufsbroschüren dargestellten Produkte und Leistungen stellen kein uns bindendes Angebot dar. Sie sind eine Aufforderung an Sie, uns ein verbindliches Angebot zu unterbreiten.
2. Ihre Bestellung ist ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages. Wir übersenden Ihnen daraufhin eine Benachrichtigung über den Eingang der Bestellung. Diese Benachrichtigung stellt jedoch noch keine Vertragsannahme durch uns dar.
3. Die Annahme Ihrer Bestellung erfolgt vielmehr durch die Übersendung einer Auftragsbestätigung in Textform (E-Mail genügt). Die Auftragsbestätigung kann mit dem Bestätigungsschreiben über die Annahme der Bestellung verbunden werden. Die Auftragsbestätigung geht Ihnen spätestens 2 Wochen nach Eingang Ihrer Bestellung zu. Erst mit dieser Annahme ist der Vertrag zustande gekommen.

§ 4 Preise, Zahlungsbedingungen

1. Unsere Preise verstehen sich als Endpreise inklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer ab Lager Ketsch zuzüglich Verpackungs- und Versandkosten.
2. Die Verpackungs- und Versandkosten sind abhängig von Ihrer Bestellung und variieren je nach dem Versandziel. Vor einer Online-Bestellung werden diese im Warenkorb berechnet und ausgewiesen. Im Falle einer telefonischen Bestellung werden wir Ihnen die Verpackungs- und Versandkosten benennen und auf der Rechnung ausweisen.
3. Die Kaufpreiszahlung ist in vollem Umfang bei Lieferung fällig, sofern wir mit Ihnen nichts anderes vereinbart haben.
4. Sie kommen ohne weitere Erklärungen unsererseits 10 Tage nach dem Fälligkeitstag in Verzug, soweit Sie nicht bezahlt haben.
5. Zur Absicherung des Bonitätsrisikos behalten wir uns vor, Lieferungen per Nachnahme vorzunehmen. Ihnen eventuell zustehende Zurückbehaltungsrechte oder Aufrechnungsrechte bleiben hiervon unberührt.
6. Ein Zurückbehaltungsrecht steht Ihnen zu, wenn Ihr Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Im Falle des Vorhandenseins von Mängeln, steht Ihnen ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, soweit dies nicht im angemessenen Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung (insbesondere einer Mangelbeseitigung) steht.
7. Eine Aufrechnung ist ausgeschlossen, es sei denn, Ihre Gegenansprüche sind rechtskräftig festgestellt oder unbestritten.

§ 5 Lieferung und Lieferfristen

1. Wir behalten uns vor, Lieferungen und Leistungen gegenüber den Beschreibungen im Internet oder in sonstigen Veröffentlichungen zu ändern, wenn dies unter Berücksichtigung des Grundsatzes von Treu und Glauben für Sie zumutbar ist.
2. Vorbehaltlich einer anderen Vereinbarung mit Ihnen, werden bei uns bestellte Waren nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ausgeliefert.
3. Sollte wider Erwarten ein von Ihnen bestelltes Produkt ungeachtet des von uns  abgeschlossenen Deckungsgeschäfts aus von uns nicht zu vertretenden Gründen nicht verfügbar sein oder aus rechtlichen Gründen nicht geliefert werden können, behalten wir uns vor, Ihnen ein in Qualität und Preis gleichwertiges Produkt anzubieten oder vom Vertrag zurückzutreten. Wir werden Sie hierüber unverzüglich unterrichten und Ihnen im Falle des Rücktritts bereits geleistete Zahlungen unverzüglich erstatten.
4. Zu Teillieferungen sind wir nur dann befugt, wenn wir diese mit Ihnen vereinbart haben oder Ihnen diese zumutbar sind. Die durch die Teillieferung anfallenden zusätzlichen Kosten sind nur dann von Ihnen zu übernehmen, wenn Sie die Teillieferung gewünscht haben. Andernfalls übernehmen wir diese Kosten.
5. Wir behalten uns, vorbehaltlich einer anderen Absprache, den Versandweg und die Versandart vor.
6. Verbindliche Lieferfristen müssen ausdrücklich mit uns vereinbart werden.
7. Solange Sie uns die für die Ausführungen des Auftrags notwendigen Angaben und Unterlagen noch nicht übergeben haben und eine gegebenenfalls vereinbarte Anzahlung oder Vorauszahlung noch nicht geleistet haben, verlängert sich die Lieferfrist entsprechend.
8. Macht höhere Gewalt, Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik oder Aussperrung oder machen andere, von uns nicht zu vertretende Umstände, wie gesetzliche oder behördliche Anordnungen (z.B. Import- und Exportbeschränkungen) uns die Lieferung unmöglich, verlängert sich die Lieferzeit entsprechend. Wir werden Sie dann umgehend informieren.
9. Im Falle unseres Verzuges gilt die Haftungsbegrenzung gemäß § 9. Unberührt bleibt Ihr Recht bei unserem Verzug vom Vertrag zurückzutreten.

§ 6 Gefahrübergang

1. Sofern Sie Verbraucher sind, geht die Gefahr auf Sie über, wenn Sie den Besitz der Sache erlangen oder sich in Annahmeverzug befinden.
2. Sofern Sie Unternehmer sind (s.o. § 1 Nr. 3 AGB; § 14 BGB) erfolgt der Gefahrübergang mit der Übergabe der Waren an das Transportunternehmen. Damit geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung auf Sie über.

§ 7 Gewährleistung & Garantie

1. Sofern Sie Verbraucher sind, können Sie im Falle eines Mangels einer von uns gelieferten Sache gemäß § 439 BGB nach Ihrer Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer angelfreien Sache verlangen (Nacherfüllung).
Wir können die von Ihnen im Rahmen des § 439 BGB als Verbraucher gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn Sie für uns unter Beachtung des Grundsatzes von Treu und Glauben nur mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist und die verbleibende Art der Nacherfüllung für Sie ohne erhebliche Nachteile bleibt. Ihr Nacherfüllungsanspruch ist dann auf die verbleibende Art der Nacherfüllung beschränkt.
Sind Sie Unternehmer (§ 1 Nr. 3 AGB; § 14 BGB) obliegt es uns, die Art der Nacherfüllung zu bestimmen.
2. Sofern im Rahmen der Nacherfüllung ein vertragsgemäßer Zustand nicht erreicht wird, können Sie nach Ihrer Wahl die Rückgängigmachung des Vertrages oder die Herabsetzung des Kaufpreises verlangen. Der Rücktritt ist jedoch ausgeschlossen, wenn der Mangel unerheblich ist.
Gegenüber Unternehmern (§ 1 Nr. 3 AGB; § 14 BGB) gilt die Nacherfüllung erst nach dem zweiten erfolglosen Versuch als fehlgeschlagen. Die gesetzlichen Fälle der Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.
Etwaige Schadensersatzansprüche bleiben ebenfalls unberührt. Es gelten insoweit die gesetzlichen Bestimmungen.Der Umfang unserer Haftung bestimmt sich nach § 9 AGB.
3. Sofern wir in Verzug sind, haben Sie auch das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.
4. Sofern Sie Unternehmer (§ 1 Nr. 3 AGB; § 14 BGB) sind, sind Sie verpflichtet, uns unverzüglich, spätestens jedoch zwei Wochen nach Empfang der Ware, offensichtliche Mängel schriftlich anzuzeigen. Andernfalls sind alle darauf beruhenden Mängelansprüche ausgeschlossen, es sei denn, wir handeln arglistig. Die Frist ist gewahrt, wenn die Mitteilung rechtzeitig abgesandt ist. Ergänzend gilt § 377 HGB. Auch Verbraucher bitten wir, offensichtliche Mängel uns gegenüber unverzüglich anzuzeigen. Die Versäumung dieser Rüge hat allerdings hier keinen Einfluss auf Ihre gesetzlichen Ansprüche und Rechte.
5. Gewährleistungsansprüche setzen voraus, dass der Mangel nicht auf unsachgemäße Verwendung, Änderung oder Reparatur oder eine  Überbeanspruchung zurückzuführen ist. Zeigt sich ein Mangel erst später als 6 Monate seit Übergabe, so haben Sie den Nachweis zu führen, dass die Sache bei Gefahrübergang mangelhaft war. Zuvor obliegt es uns, den Nachweis zu führen, dass die Sache bei Übergabe nicht mit Sachmängeln behaftet war.

Die nachstehenden Bedingungen, die Voraussetzungen und Umfang unserer Garantieleistung beschreiben, lassen die Gewährleistungsverpflichtungen des Verkäufers aus dem Kaufvertrag mit dem Verbraucher unberührt.
Für alle entsprechend ausgewiesenen Artikel übernehmen wir für den Verbraucher im Falle berechtigter Mängelrügen 2 Jahre Garantie gemäß unserer Garantiebestimmumgen:

6.1 Wir beheben unentgeltlich nach Maßgabe der folgenden Bedingungen (Nr. 6.2 – 6.5) Mängel am Gerät, die nachweislich auf einem Material- und/ oder Herstellungsfehler beruhen, wenn sie uns unverzüglich nach Feststellung und innerhalb von 24 Monaten nach Lieferung an den Erstendabnehmer gemeldet werden. Die Meldung muss in Schriftlicher Form unter Angabe des Kaufdatums erfolgen. Zeigt sich der Mangel innerhalb von 6 Monaten ab Lieferung, wird vermutet, dass es sich um einen Material- oder Herstellungsfehler handelt.
6.2 Die Garantie erstreckt sich nicht auf leicht zerbrechliche Teile wie z.B. Glas oder Kunststoff. Eine Garantiepflicht wird nicht ausgelöst durch geringfügige Abweichungen von der Soll-Beschaffenheit, die für Wert und Gebrauchstauglichkeit des Gerätes unerheblich sind, sowie allgemein aus anomalen Umweltbedingungen oder sachfremden Betriebsbedingungen oder wenn das Gerät sonst mit ungeeigneten Stoffen in Berührung gekommen ist. Ebenso kann keine Garantie übernommen werden, wenn die Mängel am Gerät auf Transportschäden, die nicht von uns zu vertreten sind, nicht fachgerechte Installation und Montage, Fehlgebrauch, eine nicht haushaltsübliche Nutzung, mangelnde Pflege oder Nichtbeachtung von Bedienungs- oder Montagehinweisen zurückzuführen sind. Der Garantieanspruch erlischt, wenn Reparaturen oder Eingriffe von Personen vorgenommen werden, die hierzu von uns nicht ermächtigt sind, oder wenn unsere Geräte mit Ersatzteilen, Ergänzungs- oder Zubehörteilen versehen werden, die keine Originalteile sind und dadurch ein Defekt verursacht wird.
6.3 Die Garantieleistung erfolgt in der Weise, dass mangelhafte Teile nach unserer Wahl unentgeltlich instandgesetzt oder durch einwandfreie Teile ersetzt werden.
6.4 Garantieleistungen bewirken weder eine Verlängerung der Garantiefrist, noch setzen sie eine neue Garantiefrist in Lauf. Die Garantiefrist für eingebaute Ersatzteile endet mit der Garantiefrist für das ganze Gerät.
6.5 Weitergehende oder andere Ansprüche, insbesondere solche auf Ersatz außerhalb des Gerätes entstandener Schäden sind - soweit eine Haftung nicht zwingend gesetzlich angeordnet ist - ausgeschlossen

§ 8 Verjährung

1. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Verjährungsvorschriften.
Gegenüber Unternehmern (§ 1 Nr. 3 AGB; § 14 BGB) beträgt die Verjährungsfrist 1 Jahr. Die gesetzlichen Regeln gelten jedoch auch hier bei Vorsatz, arglistigem Verschweigen eines Mangels, in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Freiheit, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz, bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Die Berechnung der Verjährungsfristen erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen.

§ 9 Haftung

1. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern unsere Haftung auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, arglistigem Verschweigen eines Mangels oder aus der Übernahme einer Garantie beruht.
2. Soweit eine uns zurechenbare Pflichtverletzung auf einfacher Fahrlässigkeit beruht, haften wir nur beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen und unmittelbaren Schaden.
Gegenüber Unternehmern (§ 1 Nr. 3 AGB; § 14 BGB) haften wir zudem nicht für die leicht-fahrlässige Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten.
3. Vorstehende Beschränkung (§ 9 Ziff. 2 ABG) gilt jedoch nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
Unberührt bleibt auch die Haftung nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes.
4. Für Datenverlust haften wir nicht, es sei denn, dass wir den Verlust vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben oder infolge des Datenverlustes ein Schaden an Leben, Körper oder Gesundheit eingetreten ist.
5. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch für unsere Vertreter, Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und Beauftragten.
6. Eine Änderung der Beweislast zu Ihrem Nachteil ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

§ 10 Datenschutz

Wir sind berechtigt, alle Daten, die Geschäftsbeziehungen mit Ihnen betreffen, nach den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes sowie dem Teledienstdatenschutzgesetz zu verwenden.
Die für die Abwicklung des mit Ihnen geschlossenen Vertrages erforderlichen Daten werden von uns gespeichert und im Rahmen der Vertragsabwicklung gegebenenfalls an mit uns verbundene Unternehmen und Vertragspartner weitergegeben.

§ 11 Eigentumsvorbehalt

1. Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich der Nebenforderungen unser Eigentum. Gegenüber Unternehmern behalten wir uns das Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderung aus einer laufenden Geschäftsbedingung vor.
2. Sofern Sie die Vorbehaltsware verarbeiten oder in eine andere Sache einbauen, so nehmen Sie dies für uns vor. Wird die Vorbehaltsware mit einem anderen, uns nicht gehörenden Gegenstand verarbeitet oder verbunden, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verhältnis des Wertes der von uns gelieferten Sache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung bzw. des Einbaus.
3. Bei Pfändungen oder sonstigen Zugriffen Dritter auf die Ware oder bei Beschädigungen derselben haben Sie uns unverzüglich zu benachrichtigen.
4. Nur Unternehmern (s.o. § 1 Nr. 3 AGB; § 14 BGB) räumen wir das Recht ein, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. In diesem Falle treten Sie uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsendbetrages einschließlich Mehrwertsteuer ab, die Ihnen aus der Weiterveräußerung gegen Ihre Abnehmer oder Dritte erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Wir ermächtigen Sie, die Forderung einzuziehen, behalten uns allerdings vor, dies im Falle Ihres Zahlungsverzuges selbst zu tun.
Verbraucher sind nicht berechtigt, die Vorbehaltsware weiter zu veräußern.

§ 12 Gerichtsstand, anwendbares Recht

1. Sofern Sie Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind, oder sofern Sie innerhalb der europäischen Union keinen Gerichtsort haben, wird als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien, Mannheim vereinbart. Wir behalten uns jedoch auch das Recht vor, Sie an Ihrem Sitz zu verklagen.
2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sofern es sich um zwingend verbraucherrechtliche Regelungen handelt, ist im Verkehr mit Endverbrauchern innerhalb der europäischen Union auch das Recht am Wohnsitz des Endverbrauchers anwendbar.
3. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts wird ausdrücklich ausgeschlossen.